Grundsätze des Down-Syndrom Netzwerk Deutschland
e.V.
1. Alle Menschen haben ein uneingeschränktes
Lebensrecht.2. Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar.
Es besteht die gesellschaftliche Verpflichtung, alle Menschen vor Diskriminierung
zu schützen und über die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung
aller Menschen zu wachen.3. Menschen mit Down-Syndrom verfügen als
Teil der Gesellschaft über die gleiche Vielfalt von Persönlichkeiten,
wie Menschen ohne Down-Syndrom. Die Vielfalt des menschlichen Lebens ist
ein schützenswertes Gut.4. Jeder Mensch hat das Recht, über sein
Leben selbst zu bestimmen und seine Interessen selbst zu vertreten. Alle
Menschen sollen, falls sie der Hilfe in diesem Bereich bedürfen, unterstützt
werden.5. Kein Mensch darf wegen seiner Andersartigkeit
ausgegrenzt werden.6. Die Gesellschaft ist verpflichtet allen Menschen
die individuelle und optimale Förderung zu gewähren, um ihnen
die Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen.7. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, Rahmenbedingungen
zu schaffen, in denen alle Menschen die gleiche Chance haben, in der ihnen
gemäßen Weise am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und
ihr Leben in der Gemeinschaft zu gestalten.8. Maßnahmen der Integration von Menschen
mit Down-Syndrom in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind solange
erforderlich bis ihre selbstverständliche Teilnahme und Anwesenheit
in allen gesellschaftlichen Lebensbezügen Realität geworden ist
und es keiner besonderen Maßnahmen mehr bedarf.
Machen auch Sie mit Ihrem Verein, Ihrer Selbsthilfegruppe
mit!!